Teilnahmebedingungen 2014

 
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Teilnahmebedingungen der Talente-Show
HERZKLOPFEN KOSTENLOS 2014


Die Teilnahme an der Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS unterliegt den aufgeführten Bedingungen. Der Bewerber erklärt sich durch seine Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen mit den im Folgenden aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden, die er vor Unterschrift unter den Bewerbungsbogen zur Kenntnis genommen hat.


Allgemeines

Die Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS ist ein bundesweiter kultureller Talentewettbewerb im Bereich der Unterhaltungskunst. Seit Jahren ist HERZKLOPFEN KOSTENLOS ein professionelles Podium für junge und jung gebliebene hoffnungsvolle Talente. Über 1.500 Künstler verdanken bisher den Start ihrer Karriere dieser einzigartigen Talente-Show.

Dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit aktiven Talenteförderern, wie der Kreissparkasse Saale-Orla als Hauptsponsor, der Stadt Neustadt an der Orla als Ausrichter und Veranstalter, dem Team des Veranstaltungsbüros Andreas Dornheim, einer kompetenten Fachjury, Musik-Prominenz, Musikdozenten, TV- & Platten-Produzenten sowie Vertretern von Gastspieldirektionen und Veranstaltern wurde diese Veranstaltung zu einem riesigen Erfolg für viele talentierte Künstler.

Viele Teilnehmer und Preisträger der letzten Jahre mussten nach HERZKLOPFEN KOSTENLOS nicht lange auf ihre Bühnenerfolge, Plattenverträge und TV-Auftritte warten.

Ausrichter und Veranstalter ist die Stadt Neustadt an der Orla, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla. Die Fachjury leitet Andreas Dornheim, Bahnhofstraße 13, 07407 Rudolstadt.

Die Produzenten der Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS sind:
die Stadt Neustadt an der Orla, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Arthur Hoffmann, und das Veranstaltungsbüro Andreas Dornheim, vertreten durch Herrn Andreas Dornheim.

Die Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS wird u.a. in diversen Printmedien, wie Fachpresse, Tages- und Wochenzeitungen sowie regionalen und überregionalen elektronischen Medien publiziert.

Eine Fachjury entscheidet unmittelbar nach Einsendeschluss über die Bewerber, die als Teilnehmer zur Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS in Neustadt an der Orla zugelassen werden.

Bei der Talente-Show wird kein Unkostenbeitrag oder Startgeld erhoben. Jeder Teilnehmer des Wettbewerbs erhält die Chance, sich einem breiten Publikum, Event- und Medienvertretern sowie einer Fachjury zu präsentieren.


 Bewerbung

Bewerben können sich talentierte Einzelkünstler und Gruppen ohne Altersbeschränkung mit Wohnsitz in Deutschland, also Amateur- und angehende Profikünstler, die quasi am Anfang ihrer künstlerischen Laufbahn stehen und eine Bühnen-Darbietung live präsentieren können. Der Bewerber darf nicht durch Verträge (Platten-, Verlags-, Management-, Künstlerexclusiv- und ähnliche Verträge) gehindert sein, an der Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS teilzunehmen.

Bewerbungen für folgende zwei Wertungskategorien können eingesandt werden:

 1. Gesang & Instrumentales (u.a. Pop, Rock, Schlager, Volksmusik, Klassik)
 2. Artistik, Humor (u.a. Comedy, Bauchreden, Clownerie), Tanz, Zauberei

Die Darbietung der Gesangsinterpreten oder Instrumentalisten erfolgt live oder im Halbplaybackverfahren. Es können eigene Titel oder Titel anderer Interpreten vorgetragen werden.

Die platzierten Teilnehmer des Wettbewerbes (Plätze 1 bis 3) im vorhergehenden Jahr dürfen im jeweils folgenden Jahr nicht mit der gleichen Darbietung an der Talente-Show teilnehmen.


Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen sind vollständig bis zum 30. April 2014 (Einsendeschluss) einzusenden:

- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen
- maximal zwei mögliche Darbietungen zur Auswahl per DVD oder Audio-CD
- ein aussagefähiges Foto und eine kurze Beschreibung der künstlerischen Darbietung
- kurze Darstellung der eigenen künstlerischen Entwicklung (Auftritte, Erfolge usw.)

Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Bewerbung sind der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen sowie die vollständigen Bewerbungsunterlagen.

Bei minderjährigen Bewerbern gilt:
Ist der Bewerber noch nicht 18 Jahre alt, müssen beide gesetzlichen Vertreter auf dem Bewerbungsbogen unterschreiben. Bei alleinigem Sorgerecht muss der entsprechende Sorgeberechtigte unterschreiben, der damit erklärt, dass er hierzu auch allein im eigenen Namen berechtigt ist. Die gesetzlichen Vertreter / Sorgeberechtigten stimmen mit der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen der Teilnahme des minderjährigen Bewerbers an der Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS gemäß den Teilnahmebedingungen zu und erklären sich mit der möglichen Nutzung aller hier getätigten Angaben im Rahmen der Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS einverstanden.

Der Bewerber ist im Besitz der Rechte der eingesandten Bewerbungsunterlagen
(z.B. Bildrechte, Tondokumente). Hierbei gilt: Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte gegenüber den Produzenten der Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS besteht zu Gunsten derer ein interner Haftungsfreistellungsanspruch gegenüber dem Bewerber.

Alle Bewerbungsunterlagen und die vom Bewerber angegebenen personenbezogenen Daten dürfen von den Produzenten der Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS erhoben, gespeichert und genutzt werden, insbesondere auch zur Fertigung von Informationsmaterial. Der Bewerber ist weiterhin damit einverstanden, dass seine Bewerbungsunterlagen an Print- und/oder elektronische Medien im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Talente-Show weitergeleitet werden können. Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Daten des Bewerbers erfolgt stets zu obigen Zwecken. Dem Bewerber steht auch ein Auskunftsrecht über seine personenbezogenen gespeicherten Daten zu.

Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Regelungen des Datenschutzgesetzes. Dem Bewerber ist bekannt, dass er die Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Wettbewerbes nicht zurück erhält. Es wird dem Bewerber empfohlen, sich Kopien anzufertigen.
 

Einsendung der Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen können bis spätestens 30. April 2014 an eine der folgenden Adressen eingesandt werden:

Kulturamt der Stadt Neustadt an der Orla
z. Hd. Herrn Ronny Schwalbe - Kulturamtsleiter
Markt 1; 07806 Neustadt an der Orla
Kennwort: HERZKLOPFEN KOSTENLOS

oder an:

Veranstaltungsbüro Andreas Dornheim
z. Hd. Herrn Andreas Dornheim - Geschäftsführer
Bahnhofstraße 13; 07407 Rudolstadt
Kennwort: HERZKLOPFEN KOSTENLOS


Auswahl der Finalisten / Darbietungen

Eine Fachjury wählt aus allen Einsendungen die besten Bewerber (ca. 22) für die Teilnahme an der Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS aus und legt entsprechend der vom Bewerber auf dem Bewerbungsbogen angegebenen Auswahl an Darbietungen eine Showdarbietung fest.

Jeder Teilnehmer präsentiert nur eine Darbietung (bei Sängern oder Instrumentalisten ist dies ein Titel). Die Gesamtdauer sollte hierbei 4 Minuten nicht überschreiten! Sollte diese Dauer (z.B. bei einer Humor- oder Zauberdarbietung) von 4 Minuten nicht eingehalten werden können, ist dies auf der Bewerbung deutlich zu vermerken!

Generell besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS.


Benachrichtigung zur Teilnahme

Alle Bewerber erhalten ab ca. 10. Mai 2014 per Post einen Bescheid über Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Talente-Show HERZKLOPFEN KOSTENLOS. Die Teilnehmer, die von der Fachjury bzgl. der Angaben gemäß dem Bewerbungsbogen als erfolgversprechend ausgewählt wurden, erhalten ebenfalls Informationen zum Ablauf der Talente-Show. Die Weisungen sind unbedingt einzuhalten. Die Festlegung der Auftrittsreihenfolge obliegt den Produzenten. Zeitliche Änderungen sind jederzeit möglich.


Möglichkeit der Aufzeichnung durch Foto- und Video, Radio und Printmedien


Der Bewerber ist sich bewusst, dass er im Falle seiner bestätigten Teilnahme an der Talente-Show im Vorfeld des Wettbewerbstages und am Wettbewerbstag selbst von Foto- und Video-Kameras, Radio und Printmedien zur Aufzeichnung seiner Präsentation (vor, auf und hinter der Bühne) begleitet werden kann. Hierzu steht er unentgeltlich zur Verfügung.

Er ist auch damit einverstanden, dass während und/oder im Umfeld der Talente-Show sowohl in der Vor- als auch in der Nachbereitung Ton-, Video- und Bildaufnahmen seiner Person angefertigt werden und räumt den Produzenten hiermit das exklusive Recht ein, das Bild- und Tonmaterial ggf. in bearbeiteter Form, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten beliebig häufig in allen Medien auszuwerten, insbesondere durch Verwertung in körperlicher Form und durch öffentliche Wiedergabe, z.B. durch Sendungen, Vorführungen, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe durch Bild-/Tonträger sowie andere elektronische Medienformen. Umfasst sind von der Rechteeinräumung auch filmische Nebenrechte, wie z.B. Merchandising und Druckrechte, das Recht zur Klammerteilauswertung und Werberechte.

Die Produzenten sind berechtigt, im Rahmen des Zwecks der Talente-Show die eingeräumten Rechte ganz oder teilweise Dritten zu übertragen, diesen ausschließliche oder nicht ausschließliche Nutzungsrechte einzuräumen oder zur Auswertung zu überlassen und/oder deren weitere Übertragung zu gestatten.
Der Bewerber versichert berechtigt zu sein, die zuvor übertragenen Rechte auch tatsächlich übertragen zu dürfen. Der Bewerber versichert des Weiteren auch berechtigt zu sein, die Rechte an den eingesandten Bewerbungsunterlagen (z.B. Bildrechte, Ton- und Bilddokumente) zu übertragen sowie Musikaufnahmen Dritter (z.B. Halbplaybacks) zu nutzen und den Produzenten das Recht einzuräumen, diese öffentlich wiedergeben zu dürfen (z.B. beim Wettbewerb).

Der Bewerber stellt die Produzenten von sämtlichen Ansprüchen frei, die ggf. durch Dritte diesen gegenüber geltend gemacht werden. Der Bewerber erhält für seine Teilnahme an der Talente-Show sowie für die Rechteeinräumung keine Vergütung.


Der Wettbewerbstag

Die als Teilnehmer bestätigten Bewerber reisen auf eigene Kosten zum Wettbewerb an. Die Talente-Show findet am Sonntag, dem 22. Juni 2014 von 14.00 bis ca. 18.00 Uhr auf der großen Marktplatzbühne in Neustadt an der Orla als öffentliche Open-Air-Veranstaltung statt.

Die Proben zum Wettbewerb finden am gleichen Tag ab ca. 08.00 Uhr statt. Jeder Teilnehmer stellt sich entsprechend dem Ablaufplan mit seiner Darbietung der Wertung einer Fachjury und einer Publikumswertung der Zuschauer. Jeder Teilnehmer ist aufgefordert, sich zu jeder Zeit des Wettbewerbes diszipliniert zu verhalten und die Weisungen der Produzenten (Stadt Neustadt an der Orla und Veranstaltungsbüro Andreas Dornheim) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kann ein Wettbewerbsausschluss des Teilnehmers erfolgen.


Bewertung der Künstlerdarbietung

Die Mitglieder der Fachjury entscheiden am Wettbewerbstag - jeder für sich - per Bewertungsbogen nach einem strengen Punktesystem in den Kategorien Gesang und Instrumentales sowie Artistik, Humor, Tanz und Zauberei über:

- künstlerische Leistung
- Bühnenverhalten
- Publikumswirksamkeit
- Medienwirksamkeit

Per Stimmzettel küren die Zuschauer ihren Publikumsliebling. Mittels Auszählung der Stimmzettel unmittelbar nach den Wettbewerbs-Darbietungen erhält der darauf am häufigsten genannte Teilnehmer den „Publikumspreis“ der Talente-Show.


Jury- und Publikumspreis

Jeder Teilnehmer hat die Chance auf einen der drei attraktiven Jurypreise (Platz 1 bis 3) seiner Wertungskategorie sowie auf den begehrten Publikumspreis. Insgesamt werden sieben Preise während der Talente-Show vergeben.

 
Moderatoren

TV-Entertainer Achim Mentzel (bekannt durch zahlreiche MDR-TV-Sendungen, wie z.B. „Achims Hitparade“) und Schlagerstern ROMY moderieren die Talente-Show am Wettbewerbstag.


Beschallungstechnik

Den Teilnehmern stehen die vor Ort befindlichen professionellen technischen Anlagen (Ton- und Lichttechnik) mit Fachpersonal kostenfrei zur Verfügung. Die Nutzung einer künstlereigenen Licht- und Beschallungsanlage ist nicht gestattet!


Musikinstrumente, Anlagen-Equipment

Der Teilnehmer stellt zur Durchführung seiner Darbietung eigene Musikinstrumente und eigenes Anlagen-Equipment. Größere Bühnenumbauten (wie auch z.B. das Stellen eines Konzert-Flügels) sind nicht möglich.


Haftung für persönliche Gegenstände


Die Produzenten übernehmen keinerlei Haftung für die Sicherheit der in die Wettbewerbsveranstaltung eingebrachten Musikinstrumente, persönlichen Gegenstände und Anlagen-Equipment während des Aufenthaltes des Teilnehmers am Veranstaltungsort. Der Teilnehmer trägt hierbei die alleinige Aufsichtsspflicht.


Weisungsberechtigung

Entscheidungen und Weisungen der Produzenten sind für den Teilnehmer bindend. Die Produzenten behalten sich das Recht vor, Termine kurzfristig zu ändern bzw. die Talente-Show nicht oder in einem anderen Umfang durchzuführen. Die Produzenten sind auch berechtigt, den Teilnehmer (z.B. wegen Nichtbeachten der Weisungen u.a.) jederzeit nach eigenem Ermessen von der Talente-Show auszuschließen. Dem Teilnehmer erwachsen daraus keine Schadensersatzansprüche.


Informationen & Rückfragen

im Internet unter:                        
www.herzklopfen-kostenlos.de

per E-Mail unter:                   
info(at)herzklopfen-kostenlos(dot)de

- direkt an den Veranstalter:
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
z. Hd. Leiter des Kultur- und Tourismusamtes
Herrn Ronny Schwalbe
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Tel.: +49 (0) 36481 - 8 51 22
erreichbar per E-Mail unter:
r(dot)schwalbe(at)neustadtanderorla(dot)thueringen(dot)de

- an den Leiter der Fachjury:
Herrn Andreas Dornheim
Veranstaltungsbüro Andreas Dornheim
Bahnhofstraße 13, 07407 Rudolstadt
Tel.: +49 (0) 3672 - 35 70 00
erreichbar per E-Mail unter:
info(at)herzklopfen-kostenlos(dot)de


Wir wünschen allen Bewerbern viel Erfolg!!!

Stand: 01. Februar 2014. Änderungen vorbehalten!
 



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